Welche Rechte, habe ich nach einem Unfall?

Ruck Zuck ist es passiert – durch eine kleine Unachtsamkeit kann es schnell zum Unfall kommen.

Gerade jetzt, wo in den Morgenstunden noch teilweise der Nebel über die Landstraßen wabert, querendes Wild eventuell für gefährliche Ausweichmanöver sorgt, die Sonne wieder mehr scheint und spontan blendet oder der Klassiker „rechts vor links“ mal eben nicht beachtet wird. Schnell kommt es, wenn man Pech hat, zum Crash.

Doch was viele nicht wissen: Nach einem Unfall hat der Geschädigte bestimmte Rechte, auf die er keinesfalls verzichten sollte. Ein wichtiger Aspekt betrifft die Wahl der Werkstatt und des Sachverständigen. Versicherungen haben kein Recht, eine bestimmte Werkstatt vorzuschreiben. Der Geschädigte darf sein Fahrzeug in einer selbst ausgewählten Werkstatt reparieren lassen. Wenn man das ganze Jahr über in einer bestimmten Werkstatt guten Service und Beratung erfahren hat, wird diese auch im Falle eines Unfalls eine zuverlässige Reparatur durchführen. Die vertraute und bekannte Werkstatt garantiert eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.

Darüber hinaus hat der Geschädigte das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Das Gutachten dient der Beweissicherung und der Feststellung des Schadenumfangs, der Schadenshöhe, der Wertminderung, des Restwerts, des Wiederbeschaffungswerts und der voraussichtlichen Reparaturdauer. Es steht dem Geschädigten frei, einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen.

Die Kosten für das Gutachten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers, es sei denn, es handelt sich um einen Bagatellschaden, der unter ca. 770 Euro liegt. Bei einem Bagatellschaden reicht in der Regel eine Reparaturkalkulation der Fachwerkstatt als Nachweis aus.

Das erstellte Gutachten kann auch als Grundlage für die Abrechnung mit der Versicherung dienen, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug nicht reparieren lassen möchte und stattdessen mit der von der Versicherung ausgezahlten Summe ein anderes Fahrzeug erwerben möchte.

Falls Sie keinen Sachverständigen kennen, kann Ihnen Ihre Werkstatt bei der Auswahl behilflich sein. Vertrauen Sie auf deren Empfehlungen und Erfahrungen, um einen kompetenten und unabhängigen Sachverständigen zu finden.

Es ist wichtig, sich dieser Rechte bewusst zu sein und sie im Fall eines Unfalls auch einzufordern. Eine selbst gewählte Werkstatt und ein unabhängiger Sachverständiger tragen dazu bei, dass der Schaden am Fahrzeug professionell behoben wird und die finanziellen Aspekte fair geregelt werden. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung unter Druck setzen und nehmen Sie Ihre Rechte wahr – es geht um Ihr Fahrzeug und Ihre Sicherheit auf der Straße.

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