Was tun wenn der Führerschein im Ausland gestohlen wird?
Ein kurzer Rempler reicht und schon ist die Brieftasche samt Pass, Kreditkarte und den wichtigsten Dokumenten weg. Und das auch noch im Ausland
Die Kreditkarte kann man sperren lassen, und für den Pass stellt die Botschaft ein Ersatzdokument vor Ort aus. Aber was ist mit dem Führerschein?
Sofort zur Polizei
Gehen Sie in diesem Fall schnellstmöglich zur örtlichen Polizei und melden den Diebstahl. Die stellt Ihnen eine Verlust- oder Diebesanzeige aus, die bei einer Kontrolle oder bei einem Unfall vorgezeigt werden kann.
Botschaften und Konsulate dürfen keinen Ersatzführerschein ausstellen. Diesen bekommen Sie erst in der zuständigen Führerscheinstelle im Deutschland. Allerdings helfen Botschaften und Konsulate vor Ort beim Verlust der Ausweispapiere weiter, und helfen auch bei eventuellen Kommunikationsproblemen bei der örtlichen Polizei. Es ist immer hilfreich wenn Sie eine Kopie des Führerscheins getrennt vom Original mitzuführen. Noch besser ist es wenn der Führerschein gescannt wird und online greifbar ist.
Allerdings ist die Buchung eines Mietwagens nur mit einem gültigen Original-Führerschein möglich.
Ihnen droht ein Bußgeld
Wenn Sie nach einem Diebstahl im Ausland bei einer Kontrolle oder Unfall kontrolliert werden müssen sie damit rechnen, dass die Polizei in der EU trotz vorhandener Diebstahl- oder Verlustanzeige nicht von einem Bußgeld absieht. In Deutschland Beträgt das Bußgeld in diesem Fall zehn Euro.
Falls Ihnen ihr Führerschein in Deutschland vor der Reise gestohlen wird und Sie sich einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung ausgestellt wurde, kann es passieren, dass dieser nicht im Ausland gilt. EU-Länder nutzen diese Führerscheinart und erkennen ihn auch an aber es gibt keine EU-Regelung. Informieren Sie sich in diesem Fall bei Ihrem Automobilclub oder der Botschaft ihres Reiseziels in Deutschland.