Was bei einem Unfall beachtet werden muss
Unfall – Nicht selbst verschuldet? – Kennzeichen, Versicherung und Anschriften notieren
Generell gibt es bei einem Unfall einiges zu beachten. Dazu gehört zunächst die Sicherung aller für die Schadenabwicklung notwendigen Informationen.
- Sichern Sie Beweise an der Unfallstelle
- Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge
- Machen Sie neben Übersichtsfotos auch Detailfotos von den entstandenen Schäden
- Fertigen Sie eine Unfallskizze an
- Achten Sie auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte
- Falls erforderlich, rufen Sie die Polizei.
Dies ist immer dann der Fall, wenn Personen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Auch bei Verdacht auf Straftaten wie zum Beispiel Unfallflucht, Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder einer unklaren Sachlage sollten Sie die Polizei einschalten.
Notieren Sie sich:
- Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Namen und Anschriften der Unfallgegner
- Versicherungsgesellschaften der Unfallgegner (ist diese nicht bekannt, lassen Sie sich die Information nachliefern)
- Namen und Anschriften von Zeugen
In jedem Fall kann Sie ein unabhängiger Sachverständiger bei der Abwicklung Ihres Schadens unterstützen.
Bei einem nicht von Ihnen verschuldeten Unfall (einem sogenannten Haftpflichtschaden) trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, einen Mietwagen und die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges.
Dabei haben Sie als Geschädigter jedoch eine Pflicht zur Schadenminderung. Das bedeutet für Sie, dass Sie keine unnötigen Kosten verursachen dürfen, wie zum Beispiel die Anmietung eines überteuerten Mietwagens oder die Wahl einer völlig überteuerten Exklusivwerkstatt bei einem älteren Auto.
Sie als Geschädigter haben folgende Rechte und Ansprüche bei einem Haftpflichtschadensfall:
- Freie Wahl eines Sachverständigen
- Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
- Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
- Wahlweise Erstattung der Reparaturkosten – ohne Mehrwertsteuer (fiktive Abrechnung)
- Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung
Übersteigt der Schaden die Bagatellschadengrenze, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Pflicht zur Schadenminderung berücksichtigen.
Schäden am Auto – Rechnung als Nachweis – Bei Bagatellschäden bis 750 Euro
Bei Bagatellschäden bis etwa 750 Euro (in manchen Gerichtsbezirken bis etwa 1000 Euro) gilt in der Regel der Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung als Schadensnachweis.
Bei höheren Schäden ist es ratsam, einen Sachverständigen einzuschalten, auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden zu befürchten ist.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen.
Im Fall des mitverschuldeten Unfalls werden die Kosten anteilig übernommen.
Möchte die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen, unterschreiben Sie keine pauschale Abtretungserklärung.
Beschränken Sie die Abtretungserklärung bei bestehender Kaskoversicherung auf die Position “Reparaturkosten”.
Ist bei (mit)verschuldeten Unfällen ein Gutachten erforderlich, entscheidet der Kaskoversicherer, welcher Sachverständige den Schaden festsetzt.
Bei größeren Schäden – Wertminderung – Wenn Mängel zurückbleiben
Bei größeren Schäden (über 500 bis 750 EURO) können Sie eine Wertminderung für Ihr Fahrzeug geltend machen. Die Voraussetzungen sind:
- Es bleiben technische oder optische Mängel zurück oder der Wiederverkaufswert ist gemindert.
- Es sind aufwendige Schweiß-, Lackierungs-, Richt- und Spachtelarbeiten erfolgt
- Das Fahrzeug ist nicht älter als 5 Jahre
- Die Laufleistung liegt unter 100.000 km
- Am Fahrzeug bestehen keine Vorschäden
Auch bei einem älteren Fahrzeug kann es nach der Rechtsprechung Wertminderung geben, wenn es sich in einem “Top-zustand” befindet.
Es empfiehlt sich, zur Feststellung der Wertminderung ein Sachverständigen-Gutachten erstellen
zu lassen.