Tipps bei einem Verkehrsunfall

Tipps für das Verhalten nach einem Verkehrsunfall!

Es kracht auf deutschen Straßen und das im Schnitt vier Millionen Mal pro Jahr. Meistens entstehen bei diesen Unfällen „nur“ Sachschäden. Leider kommt es es aber auch immer wieder zu Unfällen mit Verletzten oder getöteten Verkehrsteilnehmern.

Sobald man in einen Unfall verwickelt ist, gibt es wichtige Dinge zu beachten. Oberstes Gebot ist, dass man sich nie unerlaubt von einem Unfallort entfernen darf. Der zweite wichtige Punkt ist, dass bei jedem Unfall mit Verletzten der Rettungsdienst unter 112 verständigt wird.

Doch wie verhält man sich richtig, wenn es sich um einen Unfall mit reinem Sachschaden handelt?

Nach jedem Unfall sollte man die Warnblinkanlage einschalten und, wenn die Unfallstelle nicht sofort geräumt werden kann, ein Warndreieck (in mindestens 100 bis 200 Metern Entfernung) aufstellen, um nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden.

Ist bei dem Unfall zum Beispiel nur ein Scheinwerferglas zu Bruch gegangen, sollte die Unfallstelle zuerst geräumt werden, bevor mit der Unfallaufnahme begonnen wird. Der Verkehrsfluss wird sonst unnötig beeinträchtigt. Die Markierung der Stellung beim Unfall reicht hier vollkommen aus. Vergessen Sie nicht, dass die jeweilige Versicherung möglichst schnell informiert wird, damit die Schäden bei allen Unfallbeteiligten später reguliert werden können.

Nutzen Sie die vorhandenen rund 14.000 Notrufsäulen an den Autobahnen und die über
5.000 Björn-Steiger-Säulen an Bundes-, Land- und Kreisstraßen. Damit sind Sie immer mit der Notrufstelle der Autoversicherer verbunden.

Sollte keine Notrufsäule in der Nähe sein, können Sie diesen Notruf auch kostenlosen unter der Nummer 0800-6683663 mit jedem Mobiltelefon erreichen. Dieser Notruf über das Handy hat zusätzlich den Vorteil, dass er an ein Ortungssystem angeschlossen ist, und die Mitarbeiter des Notrufes so Ihre Position bestimmen können. Rund 30 Prozent der Personen, die den Notruf absetzen, können nicht genau angeben, wo sie sich befinden. Das Ortungssystem wird erst nach dem Einverständnis des Anrufenden gestartet und ist eine große Hilfe, wenn zum Beispiel. ein Abschleppdienst benötigt wird.

Aufnahme des Unfalls

Sollte weder eine Notrufsäule in der Nähe sein noch ein Handy zur Hand sein, ist es hilfreich den Unfall so genau wie möglich protokollieren:

Notieren Sie alle Anschriften, Namen und amtliche Kennzeichen aller Unfallbeteiligten. Erkundigen Sie sich immer nach Namen der Versicherung und nach der Nummer des Versicherungsscheines. Vermerken Sie Zeit, Ort und Datum des Unfalls. Fertigen Sie darüber hinaus immer eine Unfallskizze an oder falls eine Kamera zur Hand ist, fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Positionen. Dies erleichtert den Versicherungen später den Unfallhergang schneller zu rekonstruieren.

Bei Unfällen mit Fahrern aus dem Ausland ist es hilfreich, sich die Grüne Versicherungskarte zeigen zu lassen. Das Mitführen ist aber in einigen Ländern nicht vorgeschrieben.

Polizei: Ja oder Nein?

Sollte einer der Unfallbeteiligten keine Angaben zur Versicherung machen können und Sie haben keine Möglichkeit sich beim Notruf der Versicherungen danach zu erkundigen, muss unter Umständen die Polizei gerufen werden. Diese fertigen zwar auch nur ein Unfallprotokoll an und nehmen keine Beweise auf, solange es sich um Bagatellschäden handelt, jedoch ist der Unfall dann offiziell aufgenommen.

Dieses Protokoll der Polizei kann in einem eventuellen Rechtsstreit hilfreich sein.

Gerufen werden sollte die Polizei in jedem Fall, wenn es verletzte Person gibt, man den Eindruck hat, dass der Unfall vorgetäuscht wurde, und wenn Alkohol oder Drogen mögliche Unfallursache sind

Seien Sie immer vorsichtig bei allen Beteiligten, die Ihnen schon an der Unfallstelle Angebote zur Abwicklung machen.

So sollten Sie niemals Verträge zur Schadensregulierung unterschreiben. Genauso wichtig ist es, dass Sie niemals ein Schuldbekenntnis an der Unfallstelle unterschreiben. All dies könnte die spätere Regulierung der Schäden erschweren.

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