Bis 35 Euro Verwarnungsgeld für Lichtmuffel im Tunnel
Bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld sind für Lichtmuffel im Tunnel fällig Wer in einen Tunnel fährt, muss Abblendlicht einschalten, sonst kann es bis zu 35 Strafe Euro kosten. Immer häufiger beobachtet der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) allerdings, dass Autofahrer dies nicht tun und neben dem Verwarnungsgeld auch die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf nehmen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das in § […]
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