Richtiges Handeln ist oft lebenswichtig
Im 1. Halbjahr 2016 ist die Zahl der Verkehrsunfälle gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3,6 Prozent auf rund 1.250.000 gestiegen. Jeder dieser mehr als eine Millionen Unfälle ist erstmal ein Schock. Daher ist es umso wichtiger, Ruhe zu bewahren.
Gerade bei schlechten Witterungsverhältnissen, wie zum Beispiel Nebel, eine verregnete oder vereiste Fahrbahn und dazu noch zu hohe Geschwindigkeit, häufen sich die Stau- und Unfallwarnungen.
Zu aller erst sollte man ruhig bleiben und die Unfallstelle sichern. Eine schnelle und besonnene Reaktion ist bei einer Karambolage gefragt, egal ob es sich bei dem Autofahrer um Verursacher, Beteiligter oder Zeuge handelt. Konkret heißt das also, die Warnblinkanlage der Fahrzeuge einschalten, die Warnweste anziehen und ein Warndreieck gut sichtbar für den nachfolgenden Verkehr aufstellen. Der Abstand zum Unfallort sollte innerorts mindestens 50 Meter, außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 100 Meter und auf Autobahnen mindestens 200 Meter betragen.
Ist der Unfallort gesichert, so sind Hilfeleistungen zu geben und die Rettungskräfte zu alarmieren. Bei verletzten Personen müssen diese nach der Sicherung der Unfallstelle sofort versorgt und der Rettungsdienst unter der Nummer 112 verständigt werden. Der genaue Unfallort, die Zahl der Verletzten, die Schwere der Verletzungen und den Unfallhergang sollten von dem Anrufer angegeben werden. Ersthelfer brauchen nichts zu befürchten und sollten aus Angst auch nicht zurückschrecken. Selbst bei falschen Maßnahmen muss nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden, unterlassene Hilfeleistung ist dagegen strafbar.
Nun stellt sich die Frage, ob die Polizei zu rufen ist. Die Beteiligten können Bagatellschäden ohne Polizei aufnehmen. Die Polizei muss zur Unfallstelle kommen, wenn es sich um Verletzte, großem Sachschaden, Unfällen auf der Autobahn oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss handelt. Das gilt auch für Unfälle, bei denen Öl oder Treibstoff ausgelaufen ist oder die Unfallstelle nur mit hohem Aufwand abgesichert werden kann.
Sehr wichtig ist es, den Unfall zu dokumentieren. Besonders mit Blick auf die spätere Abwicklung mit den Versicherungen kommt der Dokumentation des Unfalls ohne Polizei eine wichtige Rolle zu. Die Autokennzeichen aller am Unfall beteiligten Fahrzeuge sowie Namen, Adressen, Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins der Fahrer und ebenso die Kontaktdaten von Zeugen sollten notiert werden. Unter der kostenfreien Servicenummer (0800) 2502600 kann der Fahrer, der die Angaben zu seiner Versicherung nicht kennt, nachfragen. Der Ort und die Zeit des Unfalls sowie eine Unfallskizze beziehungsweise Fotos vom Unfallort sind weitere wichtige Informationen. Das angefertigte Unfallprotokoll der Beteiligten, sollte von allen Beteiligten am Unfall unterschrieben werden. Der sogenannte Europäische Unfallbericht, den Autofahrer bei ihrer Versicherung anfordern können und immer im Handschuhfach dabeihaben sollten, eignet sich für das Protokoll.
Zuletzt sollte die Versicherung benachrichtigt werden. Spätestens innerhalb einer Woche muss die Unfallmeldung dem Kfz-Haftpflichtversicherer vorliegen. Ein Online Formular zur Schadensmeldung wird auch von vielen Versicherern angeboten. Betroffene Autofahrer können den Schaden über den Zentralruf der Autoversicherer sogar noch am Unfallort melden. Ein Mitarbeiter nimmt unter der Nummer (0800) 2502600 die notwendigen Daten auf und leitet sie an die zuständige Versicherung weiter. Innerhalb von 48 Stunden müssen Unfallbeteiligte schwere Verletzungen oder den Tod einer Person den Versicherern melden. Die Kaskoversicherung, die Insassenunfallversicherung, die private Unfall- oder Lebensversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die gesetzliche oder private Krankenversicherung sowie die gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung müssen neben der Kfz-Haftpflichtversicherung über den Unfall informiert werden.