Richtig aus der Spur
Auf den Autobahnen sowie auf den Fahrbahnen außerorts und innerorts gibt es viele heikle Situation zum Thema Spurenwechsel. Doch Fakt ist, dass beim Spurenwechsel auf einer mehrspurigen Straße sich die Wege der Verkehrsteilnehmer kreuzen. Teilweise ist bei diesen Situationen gesetzlich geregelt, wer dabei Vorfahrt hat, teilweise aber auch nicht. Hier werden die 5 typischen Situationen aus dem Alltag aufgelistet.
Das Reißverschlussverfahren
Zu einem unnötigen Stau kommt es vor einer Fahrbahnverengung, weil sich etliche Autofahrer sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Schon Hunderte Meter vorher wechseln die Autofahrer von links auf die rechte Spur. Damit wird der Verkehrsfluss auf beiden Streifen unnötig ins Stocken gebracht. Laut der Straßenverkehrsordnung muss das Reißverschlussverfahren angewandt werden, wenn eine Fahrspur endet oder sie wegen eines Hindernisses nicht mehr befahrbar ist. Hierbei sollen sich die Fahrzeuge abwechselnd nacheinander auf der weiterführenden Spur ein- und zwar erst unmittelbar vor Ende des wegfallenden Fahrstreifens.
Allerdings werden auch auf der rechten Seite Fehler gemacht, denn anstatt mit einem sturem Blick geradeaus weiterzufahren, müssen die Autofahrer hier die anderen Verkehrsteilnehmer einfädeln lassen.
Das Ein- und Ausfahren
Ein PKW-Fahrer auf der rechten Fahrspur, der die Ausfahrt nutzen will, kommt gleichzeitig mit einem Autofahrer auf der Einfädelspur, der in die Autobahn einfahren will, an. Eine Karambolage ist unvermeidlich, wenn beide ihren Weg stur fortsetzen. ADAC Jurist Stephan erklärt die Lage: „Dieser Fall ist gesetzlich nicht geregelt, da hier weder die Vorfahrt des fließenden Verkehrs noch die Bestimmungen des Fahrstreifenwechsels gelten. Ein Vorrecht gibt es für niemanden, die Verkehrsteilnehmer müssen untereinander klären, wer vorgelassen wird.“
Die Mittelspur Frage
Hier das Szenario einer dreispurigen Autobahn mit lebhaften Verkehr. Ein PKW-Fahrer, der ein vorausfahrendes Fahrzeug überholen will, fährt auf der rechten Spur, setzt den Blinker und zieht nach links. In diesem Moment kommt ein blinkendes Auto von links und will auch auf die Mittelspur. Wer von den beiden darf zuerst rüber ziehen? Das Gesetz kann für diese Situation leider nichts Konkretes angeben. Die Fahrer müssen sich untereinander verständigen beispielsweise durch Handzeichen, wenn keiner der beiden Fahrer einen deutlichen Vorsprung zum anderen hat. „Kommt es zu einem Unfall, lässt sich in der Praxis meist nicht mehr klären, wer im Recht ist. Dann werden die Unfallkosten zwischen beiden Beteiligten jeweils zur Hälfte geteilt.“, so der Verkehrsjurist Miller.
Die Höflichkeitsbremsung
Um einen anderen Verkehrsteilnehmer von der Beschleunigungsspur einfädeln zu lassen, gehen einige Fahrer aus Unsicherheit oder auch überzogener Höflichkeit vom Gas, was sehr gefährlich ist. „Wenn es dadurch zum Crash kommt, muss der grundlos Bremsende für den Schaden geradestehen.“, warnt Miller. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen muss der ausgebremste Hintermann nicht damit rechnen, dass vor ihm jemand ohne Not auf die Bremsen drückt. Allein der Auffahrende ist für das korrekte Einfädeln zuständig und muss die Vorfahrt des fließenden Verkehrs beachten.
Der Domino Spurwechsel
Von der rechten Autobahnspur zieht ein Autofahrer abrupt nach links, um einem Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen die Auffahrt zu erleichtern. Auf der linken Spur wird dadurch ein überholender Fahrer zur Notbremsung gezwungen. Der „höfliche“ Fahrer verhält sich falsch, denn die Spur darf nur gewechselt werden, wer eine Gefährdung anderer ausschließen kann und den Wechsel per Blinker rechtzeitig ankündigt. Bei einem Unfall haften jene, die beim Auffahren auf die Autobahn vom Beschleunigungsstreifen sofort auf die Überholspur rüberziehen.