Checkliste für Verkehrskontrollen
Wenn eine Polizeistreife einen an den Straßenrand winkt, bekommt man erst ein mulmiges Gefühl. Habe ich die Warnweste dabei? Habe ich den Führerschein dabei? Ist der Verbandkasten in Ordnung? Das sind Beispiele von Fragen, die in so einem Momenten den Betroffenen im Kopf schwirren. Im Folgenden werden sechs Fragen und Antworten aufgelistet, um zu wissen wie man sich als Autofahrer am besten gegenüber der Polizei zu verhalten hat.
1. Darf mich die Polizei ohne Grund anhalten?
Wenn ein Autofahrer im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle zum Stopp aufgefordert wird, muss man sobald es geht rechts ranfahren und stehen bleiben. Die Polizei darf dementsprechend Autofahrer ohne Grund anhalten. Der Motor sollte abgestellt werden und die Seitenscheibe geöffnet werden. Der Autofahrer sollte nur aussteigen, wenn der Beamte dazu auffordert. Kooperative Autofahrer haben die Kontrolle meist schnell hinter sich. Falls die Beamten in Zivil unterwegs sind, kann man sich ruhig den Dienstausweis zeigen lassen.
2. Darf die Polizei mein Auto durchsuchen?
Die Polizei darf Autos nur wenn ein sogenannter Anfangsverdacht besteht, wie beispielsweise die Gefahr, dass eine Straftat begangen wurde, das Auto durchsuchen. Bei der Befragung des Fahrers durch auffälliges Verhalten oder durch einen Verstoße gegen die Verkehrsregel kann sich der Verdacht auf beispielsweise Alkohol- oder Drogenkonsum ergeben. Zur Durchsuchung eines Verkehrmittels wird grundsätzlich eine richterliche Erlaubnis von den Beamten benötigt. Die richterliche Erlaubnis entfällt allerdings, wenn „Gefahr im Verzug“ ist.
3. Was muss ich den Beamten alles zeigen?
Bei einer Kontrolle sollte man den Führerschein, die Fahrzeugpapiere und den Ausweis zur Identifikation der Polizei aushändigen. Die Polizei darf ebenso das Warndreieck und -weste sowie den Verbandskasten überprüfen. Auch ist es der Polizei erlaubt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, wie beispielsweise das Licht und die Reifen, zu überprüfen.
4. Darf die Polizei mein Smartphone überprüfen oder beschlagnahmen?
Dies ist der Polizei nur in besonderen Fällen erlaubt, zum Beispiel wenn es Hinweise gibt, dass ein Handyverstoß zu einem Unfall geführt hat. Auch brauchen die Beamten einen begründeten Verdacht, um das Gerät auf verbotene Blitzer-Apps zu checken. Mit einer richterlichen Genehmigung dürfen Handys und Navis mit solchen einsatzbereiten Apps oder Funktionen beschlagnahmt werden.
5. Welche Fragen muss ich beantworten?
Fragen zu Personalien wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum müssen beantwortet werden. Autofahrer müssen weitere Fragen, wo man herkommt oder hin will, nicht beantworten und man brauch sich auch nicht zu Vorwürfen äußern. Die Situation wird entschärft, wer freundlich und entgegenkommend bleibt und trägt zudem noch bei, dass die Kontrolle schnell vorbei ist.
6. Alkoholtest: Muss ich pusten, wenn ich dazu aufgefordert werde?
Man ist nicht verpflichtet sich einer Atemalkoholmessung oder einem Drogenschnelltest zuzustimmen. Bei einer Verweigerung muss allerdings damit gerechnet werden, dass die Polizei den Betroffenen zu einer Blutabnahme ins Krankenhaus mitnimmt.