Kostenvoranschlag bei kleinem Schaden
Auch ein „kleiner“ Schaden kann einen Kostenvoranschlag rechtfertigen! Grundsätzlich hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung, deren Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall verursacht hat, die Kosten zu ersetzen, die dieser einem anderen Autofahrer zugefügt hat – „soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind“. Nur dann, wenn dieser Geschädigte Kosten produziert, „die ein vernünftig Handelnder in seiner Situation nicht verursachen würde, geht dies nicht zu Lasten […]
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