Neue Regeln mit den Punkten in Flensburg

Neue Regeln in Flensburg für Verkehrssünder. Am 1. Mai wurde die Verkehrssünderdatei in Flensburg reformiert.

Dadurch soll das System einfacher, gerechter und transparenter werden. Während Autofahrer bisher bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln je nach Schwere ein bis sieben Punkte kassierten, notiert das Kraftfahrt-Bundesamt ab dem Reformtag nur noch einen bis drei.

Allerdings ist der Führerschein künftig bereits bei acht Punkten auf dem Konto weg statt wie bisher bei 18! Generell gilt ab Mai: Punkte gibt es nur noch für Delikte, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Doch was geschieht mit dem bisherigen Punktestand? Flensburg löscht einige Alt-Punkte: Bestehende Punkte berechnet Flensburg neu: Bei einem bis drei Punkten bleibt zum Beispiel ein Punkt im System, bei acht bis zehn vier, bei 16 bis 17 sieben Punkte.

Dies gilt jedoch nur für Delikte, die ab Mai weiter einen Eintrag auf dem Konto nach sich ziehen. Bisher gesammelte Punkte für nicht sicherheitsgefährdende Vergehen verschwinden am 1. Mai aus der Datei. Dazu zählen das Fahren in Umweltzonen ohne die richtige Plakette, Verstöße gegen Sonntagsfahrverbote sowie Nötigung im Straßenverkehr oder Kennzeichenmissbrauch. In den letzten beiden Fällen gilt die Streichung jedoch nur, wenn kein Fahrerlaubnisentzug, kein Fahrverbot und keine Sperre ausgesprochen worden sind. Die Löschung der Punkte erfolgt automatisch.

Handy-Telefonate während der Fahrt werden teuer: Gleichzeitig mit der Punktereform steigen viele Bußgelder: Wer am Steuer telefoniert, bei Schnee und Eis ohne Winterreifen fährt oder seine Kinder nicht korrekt anschnallt, zahlt künftig 60 statt 40 Euro. Ein Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln und das Ignorieren des Zeichens eines Polizisten kosten nicht mehr50, sondern 70 Euro. Das Bußgeld für das Fahren ohne Plakette in Umweltzonen steigt von 40 auf 80 Euro.

Ein Punkt für Telefonieren am Lenkrad: Bislang erfasste Flensburg Ordnungswidrigkeiten ab einem Bußgeld von 40 Euro. Ab Mai gibt es bei verkehrssicherheitsgefährdenden Vergehen erst Punkte, wenn das Bußgeld 60 Euro oder mehr beträgt. Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer zum Beispiel bestraft Flensburg mit einem Punkt. Wer eine rote Ampel überfährt (über eine Sekunde rot) kassiert zwei. Mit drei Punkten ahndet die Behörde Straftaten wie unterlassene Hilfeleistung. Entsprechend ernst sind die Folgen: Bei einem bis drei Punkten ist mit einem Vermerk im System zu rechnen.

Vier bis fünf Gesamtpunkte ziehen zudem eine Ermahnung nach sich, sechs bis sieben eine Verwarnung. Bei acht verliert der Fahrer den Führerschein. Neu ist auch, dass zusätzliche Punkte nicht mehr die Verjährungsfrist bestehender verlängern. Mit Punkten geahndete Verstöße verjähren nun unabhängig voneinander, nachzweieinhalb,
fünf oder zehn Jahren.

Punkte abbauen: Weiterhin wird es möglich sein, Punkte mit der Teilnahme an Fahreignungsseminaren abzubauen. Wer maximal fünf Punkte hat, kann mit einem solchen Kurs einen davon tilgen. Dies geht aber nur noch einmal alle fünf Jahre.

Wichtig: Jeder Fahrer hat Anspruch darauf, seinen aktuellen Punktestand kostenlos zu erfahren. Auskunft gibt es schriftlich und online beim Kraftfahrt-Bundesamt unter www.kba.de

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