Schadensfälle im Straßenverkehr
Ausgefeiltes Schadensmanagement der Versicherer bei Schadensfälle im Straßenverkehr.
Pro Jahr gibt es rund zwei Millionen Verkehrsunfälle Jahr in Deutschland. Bei über 70 Prozent der Motorrad- und Fahrradunfälle sind die Pkw-Fahrer die Verursacher.
Vor allem bei der Gruppe der zwischen 15 bis 24 jährigen kommt es besonders häufig zu Unfällen im Straßenverkehr. Die meisten Unfallursachen sind Fehler beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren sowie mangelnder Sicherheitsabstand.
Jeder Straßenverkehrsteilnehmer sollte daher über eine Verkehrsrechtschutzversicherung verfügen, damit Ansprüche auch ohne eigenes Kostenrisiko auf dem Rechtswege verfolgt, oder Schuldvorwürfe abgewehrt werden können. Nach einem Unfall wissen Geschädigte oft nicht was zu veranlassen ist.
Besonders kniffelig kann es zum Beispiel bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge oder Unfallflucht werden, oder wenn gar kein Fahrzeug, sondern etwa ein umstürzender Baum den Schaden herbeigeführt hat. Ein Geschädigter sollte sich stets sofort die Namen und Adressen aller Unfallbeteiligten und auch der Zeugen notieren. Zudem, von möglichst allem Fotos machen.
Das geht auch mit den meisten Mobiltelefonen. Zur Feststellung und Regulierung des eingetretenen Sachschadens werden gewöhnlich Sachverständigengutachten benötigt. Nur unter besonderen Umständen kann ein mit Fotos belegter Kostenvoranschlag ausreichen. Versicherer lassen diese Kalkulationen der Schadensfälle im Straßenverkehr meist nachprüfen und behaupten, die Reparatur könne viel günstiger durchgeführt werden. Der bei einem Unfall Geschädigte ist einem ausgefeilten “Schadenmanagement” der Versicherer ausgesetzt.
Um diesen Sparversuchen bei Schadensfälle im Straßenverkehr zu entgehen darf die Unfallabwicklung nicht einfach in die Hände der Versicherung oder anderen, mit diesen verbundenen Unternehmen geben werden. Wenn man dem Versicherer des Schädigers auf Augenhöhe gleichberechtigt gegenüber treten will, benötigt man sofort nach dem Vorfall qualifizierte juristische, technische und unter Umständen auch medizinische Berater, die das nicht zum ersten Mal und auch nicht in Eigeninteresse machen.
Der erste Kontakt nach einem Schadensfall sollte daher stets der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt sein.