Haftung bei dem Auffahren auf die Bundesstrasse
Es ist ratsam, eine defensive Fahrweise zu praktizieren, insbesondere beim Einfahren auf Bundesstraßen, um Unfälle zu vermeiden.
Gemäß einer Entscheidung des Landgerichts Hannover vom 10. Februar 2022 (AZ: 1 0 2 163/20), die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) bekannt gegeben wurde, muss jeder, der auf eine Bundesstraße auffahren möchte, anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren.
Wenn sich jedoch ein Fahrzeug auf der Bundesstraße von der linken auf die rechte Spur wechselt, ist es verpflichtet, auf die einfahrenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen. Im Falle einer Kollision haften beide Parteien normalerweise zu gleichen Teilen, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass eine Partei die Unfallursache eindeutig zu verantworten hat.
In einem konkreten Fall kollidierte ein Kläger mit seinem Fahrzeug beim Einfädeln auf eine Bundesstraße mit einem Gelenkbus, der gerade von der linken auf die rechte Spur wechselte. Der Kläger behauptete, der Bus habe ihn übersehen und sei somit für den Unfall verantwortlich. Der Beklagte hingegen argumentierte, der Kläger habe seine Vorfahrt missachtet.
Das Gericht entschied, dass beide Parteien zu gleichen Teilen haften. Der Kläger hätte eine bessere Einschätzung des Verkehrsverhaltens des Busses zeigen müssen und hätte den Unfall somit vermeiden können. Auch war er möglicherweise noch nicht vollständig auf die Bundesstraße aufgefahren. Der Beklagte hätte erkennen müssen, dass der Kläger auf die Bundesstraße einfahren würde, und seinen Spurwechsel entsprechend anpassen müssen, um eine Kollision zu verhindern.
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