Strafe für Leichtsinn
Strafe für Leichtsinn – Rechtlich nicht auf dünnes Eis begeben
Der Winter fordert von Autofahrern besondere Vorsicht und Vorbereitung. Wer dies vernachlässigt, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, riskiert aber auch rechtliche Konsequenzen.
Mit folgenden Tipps kommen Autofahrer sicher und ohne Bußgelder oder Punkte in Flensburg durch den Winter:
- Es ist nicht gestattet, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen. Bei Verstoß drohen zehn Euro Strafe.
- Vor der Fahrt sind die Scheiben von Schnee und Eis zu befreien. Ein Guckloch auf der Frontscheibe reicht nicht aus. Wer dennoch fährt, muss mit eingeschränkter Sicht und zehn Euro Bußgeld rechnen.
- Sommerreifen haben auf der Straße bei Schnee, Matsch und Eis nichts zu suchen. Folge einer Zuwiderhandlung sind 40 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Bei Behinderungen des Verkehrs werden sogar 80 Euro fällig. Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung bei falscher Bereifung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistungen ganz oder teilweise kürzen.
- Einige Verkehrsschilder wie “Stopp” oder “Vorfahrt gewähren” sind auch verschneit an ihrer Form zu erkennen und müssen beachtet werden. Auch bei Fahrern mit Ortskenntnis schützt die fehlende Lesbarkeit nicht vor Strafe bei Verstoß.
- Fahrzeuge mit abgelaufenem Saisonkennzeichen dürfen nicht auf öffentlichen Parkplätzen und Straßen abgestellt werden. 40 Euro, ein Punkt in Flensburg und die Kosten des Abschleppens sind sonst fällig.
- Schnee und Eis sind vor der Fahrt von der Beleuchtungsanlage sowie dem Kennzeichen zu entfernen. Auch das Dach muss freigeräumt werden, damit der nachfolgende Verkehr nicht durch herunterfallende Schneemengen oder Eisplatten gefährdet wird.