Das ändert sich 2016 für Autofahrer

Wie in jedem Jahr gibt es auch 2016 wieder wichtige Änderungen für Autofahrer. Der Verein „Mobil in Deutschland“ hat die Top Ten zusammengefasst:

1. Mit „Section Control“ zur schrittweisen Totalüberwachung?
Ab dem nächsten Jahr soll in einem Pilot-Projekt in Niedersachsen (an der B6 zwischen Laatzingen und Gleidingen) das umstrittene System „Section Control“ zur Tempoüberwachung eingesetzt werden. Laut Versprechen der Politik sollen auf diese Weise lediglich Unfallschwerpunkte entschärft werden. Kritiker sehen darin einen weiteren Schritt zur Totalüberwachung der Autofahrer.

2. Deutlich mehr Verkehrssündern droht eine MPU!
Ab sofort droht jedem in Bayern, dem sein Führerschein aufgrund von Alkohol am Steuer eingezogen wurde, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Bisher galt die Grenze von 1,6 Promille. Zukünftig können bereits geringe Promillewerte und erkennbare Ausfallerscheinungen ausreichen.

3. Neue Typ- und Regionalklassen bei der Autoversicherung.
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in seiner neuen Typklassenstatistik herausstellt, ändert sich für 70 Prozent der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge mit Blick auf ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nichts. Rund 14 Prozent werden dabei niedriger, 16 Prozent höher eingestuft. Allerdings kommen auf 45 Prozent der Halter kaskoversicherter Fahrzeuge Änderungen zu. Für die meisten von ihnen wird’s billiger.

4. Einschränkung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos.
Bisher wurde bei der Anschaffung und Zulassung eines neuen Elektroautos eine zehnjährige Steuerfreiheit gewährt. Ab dem 1. Januar 2016 gilt dieser Erlass der Kfz-Steuer nur noch für fünf Jahre.

5. Neue Farbe der HU-Plakette.
Ab dem nächsten Jahr sind bei den bereits auf unseren Autos angebrachten HU-Plaketten nur noch die Farben Braun, Rosa und Grün erlaubt. Das heißt: Wer ab 1. Januar noch mit einer gelben Plakette unterwegs ist, der hat seinen Termin zur Hauptuntersuchung verpasst. Bei Neuzulassungen wird die HU-Plakette wieder Rosa sein.

6. Ausbau der Kfz-Onlinezulassung.
Seit neustem können Fahrzeuge über die zentrale Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes oder Portale der Zulassungsbehörden der Länder abgemeldet werden. Ab 1. Januar 2016 soll dieser Online-Service für Adressänderungen, Wiederzulassungen und allgemeine Zulassungen ausgeweitet werden.

7. Streichung der Förderung von Partikelminderungssystemen bei Dieselfahrzeugen!
Noch bis zum Ende des Jahres kann die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit einem staatlichen Zuschuss von 260 Euro gefördert werden. Die Antragsfrist zur Förderung endet am 15. Februar 2016. Näher Infos gibt’s im Netz unter www.bafa.de.

8. Neue Lautstärkeregelungen für Pkw!
Ab Juli 2016 dürfen speziell eingebaute Abgasanlagen bei Pkw, wie sie beispielsweise in Form des sogenannten Klappenauspuffs gerne bei sportlichen Autos verwendet werden, die Lautstärke serienmäßig eingebauter Auspuffe nicht mehr übersteigen. Eine Rückbaupflicht besteht aufgrund des Bestandschutzes für ältere Fahrzeuge nicht.

9. Euro-4-Norm und ABS-Pflicht für neue Motorräder.
Ab Jahresbeginn müssen neue Motorräder die Abgasvorschriften der Euro-4-Norm erfüllen. Betroffen von dieser Neuerung sind Motorräder der Klasse L3e. Außerdem müssen alle neuen Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern ein Kombi-Bremssystem oder ABS aufweisen.

10. Ausbau Erste-Hilfe-Training!
Gemäß Verkehrsrecht sind Fahrschüler dazu verpflichtet, einen Erste-Hilfe Kurs zu absolvieren, um den Führerschein zu bekommen. Die Zahl der notwendigen Übungsstunden wird dabei ab 2016 um zwei erhöht, womit dann insgesamt neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten abzuleisten sind.

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